Im Notfall

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Schlosspark-Klinik
Heubnerweg 2
14059 Berlin

Anfahrt mit Google Maps


So erreichen Sie uns telefonisch

Information 24h
+49 (0)30 3264-0

Patientenaufnahme
07.00 – 15.00 Uhr

Montag bis Freitag
Tel. +49 (0) 30-3264-1611


So erreichen Sie uns online

Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens, möchten wir Sie bitten die jeweilige Fachabteilung oder Station zu nennen (Wenn Sie in der Klinik Patient sind, so ist auch Ihr Geburtsdatum hilfreich). Bei Fragen zu konkreten Terminen oder Behandlungsmöglichkeiten nutzen Sie gerne auch den direkten Kontakt in die Abteilung. 

Bei Fragen rund um das Thema Bewerbungen kontaktieren Sie bitte das Personalmanagement, Juliane Ahrens; als Pflegekraft gern auch die Pflegedirektorin, Ellen Gänsicke.



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Anfahrt & Parken

Schlosspark-Klinik
Heubnerweg 2
14059 Berlin

Anfahrt mit Google Maps

  • Lageplan

  • Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    • S-Bahn 41 | 42 | 46 – Westend
    • U-Bahn 2 – Sophie-Charlotte-Platz, dort umsteigen in Bus 309
    • U-Bahn 7 – Wilmersdorfer Str., dort umsteigen in Bus 309
    • Bus M45 – Sophie-Charlotten-Str., dort umsteigen in Bus 309 (oder 10 Minuten Fußweg)
    • Bus 309 – Schlosspark-Klinik


    Mehr Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln siehe auch BVG.

  • Parken

    Auf unserem Klinikgelände sowie in unserer Tiefgarage von Haus H stehen Ihnen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei für 30 Minuten zu parken. Für eine längere Parkdauer beträgt das Parkentgelt je angefangene 30 Minuten 1,00 €. Für ein Ganztagesticket werden 15,00 € berechnet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisschildern und Parkautomaten auf dem Klinikgelände.

    Rollstuhlgerechte PKW-Stellplätze finden Sie gegenüber dem Haupteingang der Klinik, neben der Raucherinsel. 

    Wir bieten die Möglichkeit, ein Elektroauto aufzuladen. Die Ladestation befindet sich vor dem Haus H. Zahlbar über den Kassenautomaten vor Ort.


Hinweisgebermeldestelle

Hinweisgebende sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände oder Verstöße aufzudecken. Vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrer Meldung die Möglichkeit geben, auf einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz oder gegen unternehmensinterne Regelungen innerhalb unserer Kliniken Schlosspark-Klinik GmbH und Park-Klinik Weißensee GmbH sowie innerhalb von deren Töchterunternehmen zu reagieren und unsere betrieblichen Strukturen und Abläufe zu verbessern.
Grundlage für diese Meldestelle ist das HinweisgeberSchutzGesetz (HinSchG, in Kraft seit dem 2.7.23). Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem: 

  • Verstöße aufzudecken und zu unterbinden,
  • die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden,
  • dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

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